Outplacement sozialverträglich

Die Transferagentur unterstützt Ihre Mitarbeiter in der Kündigungsfrist. Das Ziel ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter, die den Betrieb verlassen, werden beraten, trainiert und vermittelt. Da die Transferagentur schon in der Kündigungsfrist aktiv wird, verbessert sie die Vermittlungschancen nachhaltig. So soll Arbeitslosigkeit bereits im Vorfeld verhindert werden.

Die Transferagentur wird zeitlich befristet in Ihrem Unternehmen eingerichtet und von Dritten durchgeführt (§ 110 SGB III).

Aufgaben der Transferagentur

alle Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitmarkt
   
mitarbeiterbezogene Beratung und Planung des Berufweges
   
Akquisition und Vermittlung von offenen Stellen
   
Bewerbungstraining
   
Organisation von Qualifizierungen
   
Akquisition von finanziellen Mitteln: Zuschuss 50 % der Maßnahmekosten, max. 2.500,00 € / Mitarbeiter|in


Voraussetzungen des Unternehmens

drohende Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen
   
Durchführung durch qualifizierte Dritte
   
Freistellung der betroffenen Beschäftigten für die Aktivitäten der Transferagentur
   
angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens