Die Transferagentur unterstützt Ihre Mitarbeiter in der Kündigungsfrist. Das Ziel ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter, die den Betrieb verlassen, werden beraten, trainiert und vermittelt. Da die Transferagentur schon in der Kündigungsfrist aktiv wird, verbessert sie die Vermittlungschancen nachhaltig. So soll Arbeitslosigkeit bereits im Vorfeld verhindert werden.
Die Transferagentur wird zeitlich befristet in Ihrem Unternehmen eingerichtet und von Dritten durchgeführt (§ 216 a SGB III).
Aufgaben der Transferagentur
  • alle Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitmarkt
  • mitarbeiterbezogene Beratung und Planung des Berufweges
  • Akquisition und Vermittlung von offenen Stellen
  • Bewerbungstraining
  • Organisation von Qualifizierungen
  • Akquisition von finanziellen Miteln: Zuschuss 50 % der Maßnahmekosten, max. 2.500,00 €/Mitarbeiter|in
Voraussetzungen des Unternehmens
  • drohende Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen
  • Durchführung durch qualifizierte Dritte
  • Freistellung der betroffenen Beschäftigten für die Aktivitäten der Transferagentur
  • angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens